Sachkunde in NRW

 

Derzeit gibt es keine generelle bundesweite Pflicht zum Nachweis für die Sachkenntnisse der Hundehaltung. Es obliegt jedem Bundesland, hierzu eigene Regelungen zu treffen.

 

In NRW benötigten Adoptanten großer Hunde oder Halter von Hunden bestimmter Rassen einen Sachkundenachweis gem. §11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW, für dessen Erwerb wir gerne behilflich sind.

 

Dies betrifft große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen und Hunde einer bestimmten Rasse (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu) sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Entscheidend für die Rassezugehörigkeit ist oftmals der Phänotyp, sprich das äußere Erscheinungsbild des Hundes.

 

Für die o.g. Hunde bestimmter Rassen besteht darüber hinaus eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Eine Befreiung hiervon kann nach erfolgreicher Verhaltensprüfung erfolgen. 

Es besteht die Möglichkeit, den Nachweis zur Sachkenntnis auch in Form einer Online-Prüfung (Zoom, google meet) zu erlangen.

 

 

Den Fragenkatalog, auf dem die Prüfung aufbaut, können Sie sich hier herunterladen.

 

Es sind zwei Dateien, die identisch sind bis auf eine Ausnahme: Die erste Datei ist für Sie zum Üben..

 

Fragenkatalog zum Selbststudium.pdf
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... und die zweite enthält die Lösungen, damit Sie Ihre Antworten überprüfen können.

 

Fragenkatalog mit Lösungen.pdf
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Notfelle der Woche

 

Wir suchen DRINGEND ein Plätzchen für unsere sensible und lebendige Alina In mancher Situation ist sie noch unsicher und braucht deshalb hundeerfahrene Menschen. 

 

DRINGEND! Seit über 5 Jahren wartet unser lieber Dorian  nun schon auf sein Wunder! Er ist ein feiner Rüde, anfangs vielleicht noch etwas zurückhaltend, aber wenn man ihm Zeit gibt, freut er sich mit Sicherheit über ausgiebige Spaziergänge in Wald und Flur.

 

 

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