Sachkunde in NRW

 

Derzeit gibt es keine generelle bundesweite Pflicht zum Nachweis für die Sachkenntnisse der Hundehaltung. Es obliegt jedem Bundesland, hierzu eigene Regelungen zu treffen.

 

In NRW benötigten Adoptanten großer Hunde oder Halter von Hunden bestimmter Rassen einen Sachkundenachweis gem. §11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW, für dessen Erwerb wir gerne behilflich sind.

 

Dies betrifft große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen und Hunde einer bestimmten Rasse (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu) sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Entscheidend für die Rassezugehörigkeit ist oftmals der Phänotyp, sprich das äußere Erscheinungsbild des Hundes.

 

Für die o.g. Hunde bestimmter Rassen besteht darüber hinaus eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Eine Befreiung hiervon kann nach erfolgreicher Verhaltensprüfung erfolgen. 

Es besteht die Möglichkeit, den Nachweis zur Sachkenntnis auch in Form einer Online-Prüfung (Zoom, google meet) zu erlangen.

 

 

Den Fragenkatalog, auf dem die Prüfung aufbaut, können Sie sich hier herunterladen.

 

Es sind zwei Dateien, die identisch sind bis auf eine Ausnahme: Die erste Datei ist für Sie zum Üben..

 

Fragenkatalog zum Selbststudium.pdf
Adobe Acrobat Dokument 594.9 KB

 

 

... und die zweite enthält die Lösungen, damit Sie Ihre Antworten überprüfen können.

 

Fragenkatalog mit Lösungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 3.9 MB

 

Notfelle der Woche

 

Emili wartet auf ihrer Pflegestelle in Düsseldorf auf Besuch!

 

Unsere süße Halrun wartet schon viel zu lange im Tierheim. Sie sucht Nähe und klettert dabei sogar gern mal auf den Schoß. :-)

 

SOS - Notfall für Kater Loki

 

 

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